Photovoltaik-Betreibererklärung zum Nullsteuersatz (§ 12 Abs. 3 UStG)

Ab dem 1. Januar 2023 können Lieferungen von PV-Anlagen und wesentlichen Komponenten unter den Nullsteuersatz fallen, sofern sie „an den Betreiber“ erfolgen und für eine „begünstigte Anlage“ bestimmt sind. Der Verkäufer ist verpflichtet, diese Bedingungen nachzuweisen.

Die Betreibererklärung wird verwendet, um mögliche Steuernachforderungen seitens des Finanzamts zu vermeiden.

Brauchen Sie Hilfe? Sie können uns gern kontaktieren unter:

📞: 07304 403 4459 📧 info@jura-solar.de

Photovoltaik-Betreibererklärung zum Nullsteuersatz (§ 12 Abs. 3 UStG)

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Die installierte oder geplante Leistung der Anlage in Kilowatt peak (kWp).*

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Die Modulleistung wird häufig in Watt angegeben. Die Gesamtzahl der Module geteilt durch 1000 ergibt die Gesamtleistung in Kilowatt peak (kWp).

Registrierungsnummer im Marktstammdatenregister (MaStR) falls vorhanden

Registrierungsnummer im Marktstammdatenregister (MaStR) falls vorhanden

Diese Nummer finden Sie nach der Registrierung Ihrer Anlage im Markstammdatenregisterportal.

MaStR Registrierungsbestätigung (Optional)

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Erklärungen des Bestellers*

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